Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut sichert langfristige gemeinnützige Unterstützung für die Region
Landshut. Das Kapital der Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut ist in den vergangenen zwölf Monaten um rund 110.000 Euro auf eine Gesamtsumme von 1,8 Millionen Euro angewachsen. Dieser Zuwachs, der im Rahmen der jüngsten Kuratoriumssitzung bekannt gegeben wurde, resultiert aus der Gründung von vier neuen Zustiftungen.
Die Erträge, die aus dem neu hinzugekommenen Kapital erwirtschaftet werden, kommen künftig mehreren gemeinnützigen und von den Stiftern festgelegten Organisationen zugute. Dazu zählen das Ambulante Kinderhospiz, der Verein Herzenswünsche e. V., die DRF Luftrettung, der Hospizverein Landshut, das Kinderkrankenhaus Landshut, das Kinderheim St. Vinzenz und die Lebenshilfe Landshut.
Christian Gallwitz, Vorstandsmitglied der Sparkasse Landshut, betonte die Bedeutung dieser Entwicklung: „Die Gemeinschaftsstiftung ist und bleibt eine verlässliche soziale Stütze für die Institutionen und Menschen in der Region Landshut.“ Auch die Kuratoriumsmitglieder, Landshuts Oberbürgermeister Alexander Putz und Landrat Peter Dreier, begrüßten die positive Entwicklung.
„Dank der Gemeinschaftsstiftung können die Herzenswünsche der Stifterinnen und Stifter unbürokratisch umgesetzt werden und nachhaltiges Gutes bewirken”, ergänzte Stiftungsberater Werner Fisch.
Das Prinzip der Gemeinschaftsstiftung
Die im Mai 2021 gegründete Gemeinschaftsstiftung ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, ihr Vermögen auch über ihr Ableben hinaus für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Damit stellt sie eine Alternative zur Gründung einer privaten Stiftung dar, die mit einem hohen rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden ist.
Unter dem Dach der Gemeinschaftsstiftung können Stifter eine eigene Zustiftung errichten, ohne sich um den Verwaltungsaufwand kümmern zu müssen. Die Sparkasse Landshut stellt die dafür benötigte Infrastruktur zur Verfügung, indem sie die Zusammenarbeit mit einem Treuhänder und professionellen Vermögensverwaltern initiiert und koordiniert. Diese übernehmen die rechtliche Verwaltung und gewinnbringende Anlage des Stiftungskapitals.
Im Gegensatz zu einer Spende, die für einen bestimmten, kurzfristigen Zweck verwendet wird, bleibt das Stiftungskapital selbst unangetastet. Lediglich die daraus erwirtschafteten Erträge werden jährlich und unbefristet an die vom Stifter bestimmten Organisationen bzw. Initiativen ausgeschüttet. Dies garantiert eine dauerhafte und verlässliche Förderung.
Möglichkeiten der Beteiligung
Eine Beteiligung an der Gemeinschaftsstiftung ist ohne Mindestkapital möglich. Bei einem Stiftungsbetrag unter 20.000 Euro fließt die Summe in bereits bestehende Zustiftungen ein und stärkt so die Gemeinschaft. Ab einem Betrag von 20.000 Euro können Stifter ihrer Zustiftung einen eigenen Namen geben und den gemeinnützigen Förderzweck individuell festlegen.
Bildbeschreibung: Die Vertreter des Kuratoriums der Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut: (v.l.) Oberbürgermeister Alexander Putz, Vorstandsmitglied Christian Gallwitz, Stiftungsberater Werner Fisch und Landrat Peter Dreier.
Foto: Sparkasse Landshut